Anpassung des Verbraucherpreisindex an öffentliche Dienstlöhne (max. 1 % Jahressteigerung)
Verordnung vom 14.02.2006Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ändert § 12 Abs. 1 der Regelung zur Erstellung von Verbraucherpreisindizes: Seit 2003 wird der Basiswert jährlich mit dem für den öffentlichen Dienst geltenden Valorisierungssatz, höchstens jedoch mit 1 %, angepasst.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/14/2006XXII
Wirtschaft
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2003
- Die Verordnung ändert den letzten Satz von § 12 Abs. 1 der bestehenden Regelung.
- Seit dem Jahr 2003 wird der Basiswert jährlich mit dem für die Bezüge des öffentlichen Dienstes maßgeblichen Valorisierungssatz angepasst.
- Die jährliche Anpassung ist auf maximal 1 % begrenzt, um übermäßige Aufwärtsdrucke im Index zu verhindern.
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