Zusammenfassung
Die Verordnung listet alle Goldmünzen auf, die im Jahr 2006 die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG erfüllen – vorausgesetzt, sie besitzen mindestens 90 % Reinheit.Bundesministerium für Finanzen1/12/2006XXII
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2006 Außer Kraft ab 31.12.2006
- Die Verordnung definiert, welche Goldmünzen im Jahr 2006 von der Umsatzsteuer befreit sind.
- Nur Goldmünzen mit einer Reinheit von mindestens 900 ‰ (90 %) dürfen in das Verzeichnis aufgenommen werden.
- Das Verzeichnis ist alphabetisch nach Ländern und anschließend nach Münzwert sortiert.
- Alle Münzen einer in der Liste genannten Emission gelten für das gesamte Kalenderjahr 2006 als steuerbefreit.
Dokumente (PDFs)
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