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Novelle zur Führerscheingesetz‑Gesundheitsverordnung 2006
Verordnung vom 15.02.2006

Zusammenfassung

Die vierte Novelle zur Führerscheingesetz‑Gesundheitsverordnung streicht einige Ziffern, führt eine sofortige Meldepflicht für verkehrspsychologische Untersuchungen ein und legt einen Kostenersatz von 60 € für die Überprüfung von Standorten fest. Zudem wird eine Sonderregelung für bestimmte ältere Fahrer mit einer einzigen funktionierenden Sehkraft eingeführt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/15/2006XXII
Verkehr
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Paragraph 6 verliert eine bisherige Ziffer, wodurch die entsprechende Vorgabe entfällt.
  • Eine weitere Ziffer im Paragraph 17 wird gestrichen.
  • Im Paragraph 18 wird ein Unterabschnitt entfernt.
  • Es wird festgelegt, dass jede verkehrspsychologische Untersuchung unverzüglich an die zuständige Behörde gemeldet werden muss.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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