Studienförderung für Studierende an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien
Verordnung vom 16.02.2006Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht Studierenden der Sigmund Freud Privatuniversität Wien, Studienunterstützung zu erhalten, die den Leistungen an öffentlichen Universitäten entspricht, und legt Förderungszeiträume sowie ECTS‑Nachweise fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur2/16/2006XXII
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2005
- Studierende, die an einem akkreditierten Studiengang der Sigmund Freud Privatuniversität Wien zugelassen sind, können Studienunterstützung erhalten.
- Die Art und Höhe der Unterstützung entsprechen den Leistungen, die für ordentliche Studierende an österreichischen Universitäten vorgesehen sind.
- Für das Bakkalaureatsstudium Psychotherapiewissenschaft wird die Förderung höchstens für dreieinhalb Jahre, für das Magisterstudium höchstens für zweieinhalb Jahre gewährt.
- Der Studienerfolg muss jährlich durch den Nachweis von mindestens 45 ECTS‑Punkten belegt werden.
Dokumente (PDFs)
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