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Verordnung zur Festlegung des Streckenverlaufs der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße (Abschnitt Wien/NÖ – Eibesbrunn)
Verordnung vom 22.02.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den genauen Verlauf des Abschnitts der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße von der Landesgrenze Wien/Niederösterreich bis zum Knoten Eibesbrunn fest und basiert auf dem Bundesstraßengesetz sowie einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/22/2006XXII
Verkehr

Schwerpunkte

In Kraft ab 22.02.2006
  • Der Streckenabschnitt wird anhand des Verordnungsplans S1/58‑03 festgelegt und verläuft von der Landesgrenze Wien/NÖ bis zum Knoten Eibesbrunn.
  • Die Trasse kreuzt die ÖBB‑Strecke Wien‑Nord‑Staatsgrenze, den Marchfeldkanal und den Seyringer Graben und verläuft entlang mehrerer Gemeinde­grenzen.
  • Die Verordnung stützt sich auf das Bundesstraßengesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, die die rechtliche Grundlage für den Bau der Schnellstraße bilden.
  • Alle Planunterlagen und Beilagen (z. B. Erläuterungen zur UVP) liegen bei den zuständigen Ministerien, der Niederösterreichischen Landesregierung und den betroffenen Gemeinden zur öffentlichen Einsicht aus.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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