Förderzinsverordnung 2006 – Regelungen zur Berechnung von Abschlägen für Kohlenwasserstoffe
Verordnung vom 23.02.2006Zusammenfassung
Die Förderzinsverordnung 2006 legt fest, wie der Förderzins für flüssige und gasförmige Kohlenwasserstoffe zu berechnen ist und bestimmt Abschläge pro Tonne bzw. Terajoule, wobei in besonderen Fällen höhere Abschläge gelten.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/23/2006XXII
Energie
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zentrale Begriffe wie Berechnungsbasis, Förderzinssatz und Förderzins, die für die nachfolgenden Berechnungen verwendet werden.
- Für flüssige Kohlenwasserstoffe, die ab dem 1. Jänner 2006 gefördert werden, wird ein Abschlag von 36,12 € pro Tonne Rohöl festgelegt.
- In besonderen Fällen (z. B. Förderung aus Tiefen > 4 000 m, hochviskoses Öl, geringe Lagerstättenenergie oder spezielle Fördertechniken) beträgt der Abschlag für flüssige Kohlenwasserstoffe 42,49 € pro Tonne Rohöl.
- Für gasförmige Kohlenwasserstoffe wird ein Abschlag von 166,76 € pro Terajoule Erdgas festgesetzt.
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