Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Ausnahmen vom Wochenend‑ und Feiertagsfahrverbot um Häfen, ändert den Titel und ergänzt vier neue Hafen‑Ziffern.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/24/2006XXII
Verkehr
Schwerpunkte
- Im Titel der Verordnung wird die Wortfolge „hinsichtlich bestimmter Bahnhöfe“ entfernt, sodass der Titel allgemeiner formuliert ist.
- Im Einleitungssatz wird nach dem Wort „Bahnhöfen“ die Wortfolge „und Häfen“ eingefügt, um die Regelung auf Häfen auszudehnen.
- Ziffer 10 wird von einer Bahnhofsangabe zu „Enns‑Hafen CCT“ geändert.
- Nach Ziffer 10 werden vier neue Ziffern (11‑14) eingefügt, die jeweils einen Hafen benennen: Wien Freudenau Hafen CCT, Krems a.d. Donau CCT, Linz Stadthafen CCT und St. Michael CCT.
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