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Änderung der Ausnahmeregelungen zum Fahrverbot – Einbeziehung von Häfen
Verordnung vom 24.02.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Ausnahmen vom Wochenend‑ und Feiertagsfahrverbot um Häfen, ändert den Titel und ergänzt vier neue Hafen‑Ziffern.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/24/2006XXII
Verkehr

Schwerpunkte

  • Im Titel der Verordnung wird die Wortfolge „hinsichtlich bestimmter Bahnhöfe“ entfernt, sodass der Titel allgemeiner formuliert ist.
  • Im Einleitungssatz wird nach dem Wort „Bahnhöfen“ die Wortfolge „und Häfen“ eingefügt, um die Regelung auf Häfen auszudehnen.
  • Ziffer 10 wird von einer Bahnhofsangabe zu „Enns‑Hafen CCT“ geändert.
  • Nach Ziffer 10 werden vier neue Ziffern (11‑14) eingefügt, die jeweils einen Hafen benennen: Wien Freudenau Hafen CCT, Krems a.d. Donau CCT, Linz Stadthafen CCT und St. Michael CCT.
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Gorbach Hubert

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Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Vizekanzler
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