Zusammenfassung
Die Lebensmittelhygiene‑Anpassungsverordnung von 2006 lockert bestimmte EU‑Vorgaben für kleine Schlachtbetriebe, reduziert Aufwand bei Transportreinigung und erlaubt flexiblere Raumnutzung, während sie weiterhin die Lebensmittelsicherheit gewährleistet.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/1/2006XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Geltungsbereich fest: Sie passt die EU‑Hygieneverordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs an österreichische Betriebe an.
- Schlachthöfe mit weniger als 1000 Großvieheinheiten pro Jahr benötigen nur dann Stallungen oder Wartebuchten, wenn die Tiere über Nacht im Betrieb verbleiben.
- Ein separater Reinigungs- und Desinfektionsort für Transportmittel ist nicht zwingend, wenn der Lieferant bereits über geeignete Anlagen verfügt.
- Bei Betrieben mit stationärer Schlachtung kann der Schlachtraum, wenn er nicht mehr als 250 Tonnen Fleisch pro Jahr verarbeitet, auch als Zerlegungsraum genutzt werden.
Dokumente (PDFs)
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