Änderung der Ausbildungsordnungen – neue Teilprüfung & Wiederholungsregelungen
Verordnung vom 08.05.2007Zusammenfassung
Die Verordnung 104/2007 führt für zehn Lehrberufe eine zusätzliche Teilprüfung zum Fachbereich der Berufsreife ein und erlaubt die Wiederholung der Lehrabschlussprüfung unter bestimmten Bedingungen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/8/2007XXIII
Bildung
Schwerpunkte
- Der Lehrabschlussprüfungsrahmen wird erweitert: Die Prüfung gliedert sich nun in praktische und theoretische Teile, wobei ein neuer Fachbereich der Berufsreifeprüfung eingeführt wird.
- Die Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreife besteht aus einer fünfstündigen schriftlichen Klausur und einer mündlichen Prüfung, die von einer Kommission bewertet wird.
- Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden; bei bis zu drei „Nicht genügend“-Bewertungen ist nur die betroffene Teilprüfung zu wiederholen, bei mehr als drei muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
- Die Lehrlingsstelle muss drei Monate vor dem Prüfungstermin den Vorsitzenden vorschlagen und gemeinsam mit ihm die konkreten Prüfungstermine festlegen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.