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Änderung der Ausbildungsordnungen – neue Teilprüfung & Wiederholungsregelungen
Verordnung vom 08.05.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung 104/2007 führt für zehn Lehrberufe eine zusätzliche Teilprüfung zum Fachbereich der Berufsreife ein und erlaubt die Wiederholung der Lehrabschlussprüfung unter bestimmten Bedingungen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/8/2007XXIII
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrabschlussprüfungsrahmen wird erweitert: Die Prüfung gliedert sich nun in praktische und theoretische Teile, wobei ein neuer Fachbereich der Berufsreifeprüfung eingeführt wird.
  • Die Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreife besteht aus einer fünfstündigen schriftlichen Klausur und einer mündlichen Prüfung, die von einer Kommission bewertet wird.
  • Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden; bei bis zu drei „Nicht genügend“-Bewertungen ist nur die betroffene Teilprüfung zu wiederholen, bei mehr als drei muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
  • Die Lehrlingsstelle muss drei Monate vor dem Prüfungstermin den Vorsitzenden vorschlagen und gemeinsam mit ihm die konkreten Prüfungstermine festlegen.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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