Kostenregelung für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten (2007)
Verordnung vom 25.05.2007Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Kostensätze für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten des Bundesministeriums für Landesverteidigung fest. Sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung vom 31. Mai 2007.Bundesministerium für Landesverteidigung5/25/2007XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert durchschnittliche Kosten für den Krankentransport mit einem heereseigenen Kraftfahrzeug (1,40 € pro Kilometer) sowie für Hubschrauberflüge (Preis pro Flugstunde).
- Für einen Primäreinzeltransport wird ein Pauschalbetrag von 4 664,12 € pro Person festgelegt; bei einem Primärdoppeltransport beträgt der Betrag 2 332,06 € pro Person.
- Die durchschnittlichen Kosten für die Anstaltspflege betragen 427,00 € pro Tag bei stationärer Pflege und 34,14 € pro ambulante Behandlung.
- Die Verordnung ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten und hat die frühere Regelung vom 31. Mai 2007 außer Kraft gesetzt.
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