Zusammenfassung
Die Verordnung legt für den Sommer 2007 Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf bestimmten Strecken und zu festgelegten Zeiten fest. An Samstagen zwischen Ende Juni und Anfang September dürfen diese Fahrzeuge nicht fahren, mit Ausnahmen für lebenswichtige Transporte.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/1/2007XXIII
Verkehr
Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 t gilt an allen Samstagen vom 30. Juni bis zum 1. September 2007 von 9–15 Uhr auf der A12 (Kufstein‑Imst) und der A13 (Kufstein‑Innsbruck Süd), wenn das Ziel südlich des Brenners liegt.
- Am 3. Oktober 2007 gilt ein zusätzliches Fahrverbot von 0–22 Uhr für dieselben Lkw, wenn das Ziel in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll.
- Ein weiteres Fahrverbot gilt an allen Samstagen vom 30. Juni bis zum 8. September 2007 von 8–15 Uhr außerhalb des Ortsgebiets auf den Bundesstraßen B178 (Lofer‑Wörgl), B320 (ab km 4,500), B177 (ganz), B179 (Nassereith‑Biberwier) und B181 (Achensee).
- Ausgenommen vom Fahrverbot sind Transporte von Schlacht‑ oder Stechvieh, leicht verderblichen Lebensmitteln, periodischen Druckwerken, Tankstellenversorgung, Gastronomie, Not- und Pannenhilfe, Katastrophen‑ und medizinischer Versorgung, Straßen‑ und Bahnbau, Müllabfuhr, Kläranlagen, öffentlichem Linienverkehr, militärischen Fahrzeugen, ausländischen Truppen sowie Hilfstransporten anerkannter Organisationen.
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