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Ergänzung der Fahrverbotsausnahmen für Hall‑, Bludenz‑ und Wolfurt‑CCT
Verordnung vom 06.06.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 ergänzt die Ausnahmen vom Wochenend‑ und Feiertagsfahrverbot um drei CCT‑Standorte: Hall in Tirol, Bludenz und Wolfurt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/6/2007XXIII
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Rechtsgrundlage für die Änderungen ist § 42 Abs. 2b der Straßenverkehrsordnung von 1960.
  • Drei neue Ausnahmen (Ziffern 15‑17) werden eingefügt: Hall in Tirol CCT, Bludenz CCT und Wolfurt CCT.
  • Durch die neuen Ausnahmen dürfen Fahrzeuge, die für den Güterverkehr an diesen CCT‑Standorten eingesetzt werden, am Wochenende und an Feiertagen fahren.
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Faymann Werner

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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