Zusammenfassung
Die 121. Verordnung von 2007 ändert die Trinkwasserverordnung: Sie präzisiert Formulierungen, korrigiert den Ministeriumsbezeichnung, passt einen Tabellenvermerk an und fügt eine neue Anmerkung ein, die bei kleinen Wasserversorgungsanlagen ein dreijähriges Prüfintervall vorsieht.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/12/2007XXIII
Gesundheit
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
In Kraft ab 12.06.2007
- Die Formulierung „zur Reinigung und im Zuge von Desinfektionsverfahren (z. B. Nachspülung)“ wird zu „zur Reinigung oder im Zuge von Desinfektionsverfahren (z. B. Nachspülung)“ geändert, um klarzustellen, dass beide Verfahren alternativ genutzt werden können.
- Der Name des zuständigen Ministeriums wird von „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ zu „Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend“ korrigiert.
- In der Tabelle im Anhang II Teil B Ziffer 1 wird der Klammerausdruck in Zeile 2, Spalte 3 zu „(Anmerkung 3, 4 und 6)“ geändert.
- Eine neue Anmerkung 6 wird eingefügt: Entnimmt eine Wasserversorgungsanlage weniger als 10 m³ pro Tag und wird bei einer Prüfung nach § 5 Z 2 als konform befunden, gilt ein Prüfintervall von drei Jahren.
Dokumente (PDFs)
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