Änderung der Verordnung zu fluorierten Treibhausgasen und deren Einsatzbeschränkungen
Verordnung vom 21.06.2007Zusammenfassung
Die Verordnung verschärft das Verbot von teil‑ und vollfluorierten Kältemitteln, führt ein elektronisches Meldesystem ein und legt neue Melde- und Ausnahmeregelungen für Brandschutz, Schaumstoffe und Aerosole fest. Die meisten Bestimmungen gelten ab dem 1. Jänner 2008.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/21/2007XXIII
Energie
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2008
- Ein neuer Abschnitt (§ 2a) erlaubt die Meldung von Daten zu HFKW/FKW über ein vom Ministerium bereitgestelltes elektronisches Meldesystem.
- Der Einsatz von voll‑ und teilfluorierten Kohlenwasserstoffen als Kältemittel ist in ortsfesten Anlagen grundsätzlich verboten; Ausnahmen gelten nur für bestimmte Geräte (z. B. Server‑Kühlgeräte) und für kleine Mengen bis 20 kg.
- Der Einsatz von vollfluorierten Kohlenwasserstoffen in Brandschutzsystemen und Feuerlöschern ist verboten; Betreiber müssen bis zum 31. März 2008 und jährlich danach Art und Menge der verwendeten Löschmittel melden.
- Für Schaumstoffe und Aerosole gelten Ausnahmen nur, wenn nachgewiesen wird, dass keine alternativen Verfahren verfügbar sind; bei Aerosolen ist eine Ausnahmegenehmigung bis zum 3. Juli 2009 möglich.
Dokumente (PDFs)
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