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Festlegung der repräsentativen Erträge für Energiepflanzen 2007
Verordnung vom 27.06.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung von 27 Juni 2007 legt die repräsentativen Erträge für Energiepflanzen und nachwachsende Rohstoffe im Wirtschaftsjahr 2007/2008 fest. Sie differenziert die Werte nach Bundesland, Bezirk und Nutzung (Ganzpflanze bzw. Korn).
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/27/2007XXIII
Umwelt
Energie
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

In Kraft ab 27.06.2007
  • Die Verordnung legt die Grundlage für die Ermittlung der repräsentativen Erträge von Energiepflanzen und nachwachsenden Rohstoffen im Wirtschaftsjahr 2007/2008.
  • Ertragswerte werden je nach Bundesland und, bei manchen Kulturen, nach Bezirk (Bezirksreferate) unterschieden.
  • Für jede Kultur wird ein Ertrag für die Nutzung als Ganzpflanze und ein separater Ertrag für die Kornnutzung festgelegt.
  • Die festgelegten Erträge dienen als Basis für Förderungen nach der EG‑Verordnung Nr. 1973/2004 (Art. 30, Art. 153).
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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