Zusammenfassung
Die Verordnung 149/2007 ändert die Aufzeichnungspflicht und die steuerliche Pauschalierung für kleine Gastronomie‑ und Beherbergungsbetriebe, definiert klar, welche Betriebe betroffen sind, und legt das Inkrafttreten ab 2008 fest.Bundesministerium für Finanzen6/28/2007XXIII
Steuerwesen
Finanzwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird geändert zu „Gaststättenpauschalierungs‑Verordnung“.
- Ein neuer Satz wird eingefügt, der klarstellt, dass nur regelmäßig in den Betrieben anfallende Rechtsgeschäfte pauschal berücksichtigt werden; Provisionen müssen gesondert voll ausgewiesen werden.
- Die Definition von Gastronomiebetrieben wird präzisiert: Es zählen nur Betriebe, in denen Speisen und Getränke überwiegend in geschlossenen Räumen konsumiert werden und die Sitzplätze im Innenbereich die im Außenbereich überwiegen; bei ganzjährig geschlossenen Betrieben entfällt diese Prüfung.
- Der neu eingefügte Absatz 4 in § 6 legt fest, dass die Änderungen erstmals bei der Steuerveranlagung für das Kalenderjahr 2008 anzuwenden sind.
Dokumente (PDFs)
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