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Änderung der Saatgutverordnung 2006 – neue EU‑Verweise & erweiterte Gemüseliste
Verordnung vom 28.06.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung 150/2007 aktualisiert die Saatgutverordnung 2006: Sie ersetzt alte EU‑Richtlinien‑Verweise, korrigiert ein Interpunktionszeichen, fügt eine Übergangsbestimmung ein und erweitert die Gemüse‑Liste im Anhang.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/28/2007XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Wortfolge in § 1 Abs. 2 Z 5 wird von der alten Richtlinie 2004/117/EG auf die neue Richtlinie 2006/124/EG umgestellt.
  • Im § 1 Abs. 2 Z 9 wird der Strichpunkt durch ein Komma ersetzt und ein Verweis auf die Richtlinie 2006/127/EG eingefügt.
  • Nach Absatz 2 von § 15 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt, der die Übergangsbestimmung aus der EU‑Richtlinie 2006/124/EG anwendet.
  • Der Anhang „2. Gemüse“ wird erweitert und enthält jetzt zahlreiche Gemüsesorten (z. B. Zwiebel, Porree, Knoblauch, Karfiol, Paprika, Tomate) mit wissenschaftlichen Namen und Mengenangaben.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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