Änderung der Statistik‑ und Kostenrechnungs‑verordnungen für Krankenanstalten (2007)
Verordnung vom 17.01.2007Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 passt die Statistik‑ und Kostenrechnungsverordnungen für landes‑ und nicht‑landesfondsfinanzierte Krankenanstalten an. Sie führt neue Datenfelder, legt neue Berichtspflichten fest und verlangt ab 2008 ein handelsrechtlich ausgerichtetes Rechnungswesen.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/17/2007XXIII
Gesundheit
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die Statistikverordnung wird um neue Datenfelder für die Satzarten M01 (Aufenthaltsbezogene Basisdaten) und M04 (medizinische Einzelleistungen) erweitert; die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2007 und sind erstmals für das Berichtsjahr 2007 anzuwenden.
- Für die Kostenrechnungsverordnung wird festgelegt, dass die für die Finanzbuchführung festgelegten Abschreibungsdauern ab dem 1. Jänner 2008 auch in der Kostenrechnung zu verwenden sind.
- Ab dem 1. Jänner 2008 müssen alle Krankenanstalten ein integriertes kalkulatorisches und pagatorisches Rechnungswesen nach handelsrechtlichen Normen führen, inklusive Erstellung des kalkulatorischen Anlagenspiegels und detaillierter Kostenüberleitung im Sammel‑Kostennachweis.
- Für die Satzarten K11, K12 und K14 wird ab dem Erhebungsjahr 2008 ein Pflichtfeld (Fußnote 1) eingeführt, das in den jeweiligen Sammel‑Kostennachweisen auszufüllen ist.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.