Änderung der Lehrberufsliste und Außerkraftsetzung mehrerer Ausbildungsordnungen (2007)
Verordnung vom 01.08.2007Zusammenfassung
Die Verordnung modernisiert die Lehrberufsliste, führt neue Anrechnungsregeln und Prüfungsbestimmungen ein und setzt mehrere alte Ausbildungsordnungen zum Jahresende 2007 außer Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/1/2007XXIII
Bildung
Schwerpunkte
- Die Lehrberufsliste wird geändert: Der Beruf "Bautechnischer Zeichner" wird zu "Bautechnischer Zeichner/Bautechnische Zeichnerin" umbenannt und die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
- Neue Anrechnungsregeln erlauben, dass die in verwandten Berufen (z. B. Karthograph/in, Konstrukteur/in) absolvierte Ausbildungszeit ganz oder teilweise auf den Beruf Bautechnischer Zeichner/Bautechnische Zeichnerin angerechnet wird.
- Die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Drogist wird geändert: Wiederholungen sind möglich, wobei bei bis zu drei nicht bestandenen Teilprüfungen nur diese wiederholt werden müssen; bei mehr als drei muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Zusätzlich wird eine eingeschränkte Zusatzprüfung nach erfolgreichem Abschluss eingeführt.
- Die Prüfungsordnung für kaufmännisch‑administrative Lehrberufe wird erweitert: Die Zusatzprüfung umfasst die in den §§ 4‑6 genannten Prüfungsteile und ein Fachgespräch für den Beruf Betriebsdienstleistung.
Dokumente (PDFs)
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