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Einzelhandels‑Ausbildung: neue Schwerpunkte Uhren‑ & Juwelenberatung und Telekommunikation
Verordnung vom 01.08.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 erweitert die Einzelhandels‑Ausbildungsordnung um zwei neue Schwerpunkte – Uhren‑ und Juwelenberatung sowie Telekommunikation – und definiert dafür detaillierte Lerninhalte.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/1/2007XXIII
Bildung
Wirtschaft
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • In § 1 Abs. 1 Z 12 wird ein Komma nach dem letzten Punkt eingefügt und die neuen Ziffern 13 (Uhren‑ und Juwelenberatung) und 14 (Telekommunikation) werden angehängt.
  • In § 2 Z 12 werden die konkreten Ausbildungsinhalte für den neuen Schwerpunkt Uhren‑ und Juwelenberatung definiert, etwa Warenbeschaffung, Lagerung, Kundenberatung und Reklamationsbearbeitung.
  • In § 3 Abs. 2 Z 12 werden die Ausbildungsinhalte für den Schwerpunkt Telekommunikation festgelegt, darunter Grundkenntnisse der Technologie, Kundenberatung zu Geräten und Serviceprozessen.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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