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Änderung der Zivilluftfahrzeug‑Lärmzulässigkeitsverordnung 2005
Verordnung vom 17.01.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regelungen zur Gültigkeit von Lärmzeugnissen für zivile Luftfahrzeuge und legt Übergangsfristen fest, bis wann bestimmte Flugzeugtypen gültige Geräuschmessungen nachweisen müssen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/17/2007XXIII
Umwelt
Luftverkehr

Schwerpunkte

  • Ein Lärmzeugnis verliert seine Gültigkeit, sobald die Voraussetzungen für dessen Ausstellung nicht mehr erfüllt sind.
  • Alle Lärmzeugnisse, die nach der alten Verordnung von 1993 ausgestellt wurden, gelten nun als gültig nach der Verordnung von 2005.
  • Für bestimmte Luftfahrzeugtypen müssen bis spätestens 1. Jänner 2007 Messungen vorliegen, wenn bereits Lärmmessungen existieren; sonst gilt eine Frist bis 1. Jänner 2008, danach dürfen die Fahrzeuge nicht mehr betrieben werden.
  • Die in dieser Verordnung vorgenommenen Änderungen treten am 1. Jänner 2007 in Kraft.
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Faymann Werner

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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