<!--[0-->Ausbildungs‑ und Prüfungsordnung für Berufskraftfahrer*innen<!--]-->
Ausbildungs‑ und Prüfungsordnung für Berufskraftfahrer*innen
Verordnung vom 01.08.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung 190/2007 legt die Ausbildungs- und Prüfungsregeln für den Lehrberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin fest, definiert Schwerpunkte, Lerninhalte und Inkrafttreten.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/1/2007XXIII
Bildung
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin wird eingeführt, mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer und zwei möglichen Schwerpunkten – Güter‑ und Personenbeförderung.
  • Das Berufsprofil definiert die zu erlernenden Tätigkeiten, darunter Fahrzeugprüfung, Wartung, Ladungssicherung, Streckenplanung und rechtliche Grundlagen für beide Schwerpunkte.
  • Die Lehrabschlussprüfung wird in einen theoretischen und einen praktischen Teil aufgeteilt, mit festgelegten Inhalten, Zeitrahmen und Mindestanforderungen für die Zulassung.
  • Zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung muss ein Kurs mit mindestens 280 Lehreinheiten (je 50 Minuten) absolviert werden; die Inhalte decken technische, kaufmännische und rechtliche Themen ab.
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.