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Ausbildungsordnung für Bautechnische Zeichner*innen
Verordnung vom 01.08.2007

Zusammenfassung

Die 191. Verordnung legt die dreijährige Ausbildungsordnung für Bautechnische Zeichner*innen fest, definiert deren Aufgaben, Lerninhalte und die Struktur der Abschlussprüfung. Sie trat am 1. Juli 2007 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/1/2007XXIII
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung dauert drei Jahre und richtet sich an sowohl männliche als auch weibliche Lernende.
  • Das Berufsprofil umfasst acht Kernaufgaben, darunter das Aufmessen von Geländen, die Anwendung verschiedener Projektionsarten und den Umgang mit CAD‑Systemen.
  • Die Lehrabschlussprüfung ist in einen theoretischen Teil (Bautechnik und angewandte Mathematik) und einen praktischen Teil (Prüfarbeit und Fachgespräch) gegliedert.
  • Im praktischen Prüfungsteil muss der Prüfling eine normgerechte Zeichnung von Hand oder rechnergestützt anfertigen, wobei die gesamte Aufgabe etwa sieben Stunden dauert.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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