Ermächtigung zur überplanmäßigen Ausgabe für ausgewählte Organisationseinheiten (2007)
Verordnung vom 02.01.2007Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 erlaubt Leitern bestimmter Behörden, überplanmäßige Ausgaben zu tätigen, um flexibel auf finanzielle Bedürfnisse reagieren zu können.Bundesministerium für Finanzen1/2/2007XXIII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Leitungen der genannten Organisationseinheiten dürfen im jeweiligen Projektzeitraum überplanmäßige Ausgaben tätigen, um flexibel auf Finanzbedarf reagieren zu können.
- Zu den ersten Organisationseinheiten gehören das Österreichische Staatsarchiv, die Sicherheitsakademie, das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung und die Support‑Unit Zentrales Melderegister.
- Die Justizanstalten St. Pölten, Sonnberg, Leoben und Graz‑Jakomini erhalten die Ermächtigung für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2007.
- Die Heeresdruckerei darf überplanmäßige Ausgaben im Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2009 tätigen.
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