Zusammenfassung
Die 20. Verordnung von 2007 erhöht die Pauschalvergütung für Zivildienstleistende: Grundvergütung €269,10 und Zuschlag €147,40, gültig ab 1. Jänner 2007.Bundesministerium für Inneres1/23/2007XXIII
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf €269,10 festgelegt.
- Der Zuschlag zur Grundvergütung wird auf €147,40 festgesetzt.
- Die Verordnung beruht auf § 26 Abs. 1 ZDG, der die Befugnis des Innenministers zur Anpassung der Vergütung festlegt.
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