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Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2007
Verordnung vom 30.08.2007

Zusammenfassung

Die Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2007 legt für das Schuljahr 2007/2008 verbindliche Höchstpreise für Milch‑ und Joghurtprodukte fest, die an Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden dürfen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/30/2007XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das Marktordnungsgesetz 2007, insbesondere § 7 Abs. 1 Z 12 und Abs. 2, um die rechtliche Grundlage für die Preisbindung zu schaffen.
  • Die Preisfestlegung erfolgt im Einklang mit EU‑Recht, namentlich den Artikeln 14 und 2 der jeweiligen EU‑Verordnungen über die Marktorganisation von Milch.
  • Für das Schuljahr 2007/2008 werden Höchstpreise für verschiedene Milch‑ und Joghurtprodukte definiert, zum Beispiel 0,82 € pro Liter Vollmilch (offen) oder 1,15 € pro Kilogramm Vollmilchjoghurt in großen Behältern.
  • Für Produkte aus biologischer Erzeugung wird ein Aufschlag von 0,12 €/Liter (Milch) bzw. 0,20 €/Liter (aromatisierte Milch) zum jeweiligen Höchstpreis zugelassen.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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