<!--[0-->Verordnung zur Steuerbefreiung von Goldmünzen 2007<!--]-->
Verordnung zur Steuerbefreiung von Goldmünzen 2007
Verordnung vom 29.01.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 29. Jänner 2007 legt fest, welche Goldmünzen im Jahr 2007 von der Umsatzsteuer befreit sind. Nur Münzen mit mindestens 900 ‰ Reinheit und die in der beigefügten Liste stehen, erhalten die Befreiung.
Bundesministerium für Finanzen1/29/2007XXIII
Wirtschaft
Steuerrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2007 Außer Kraft ab 31.12.2007
  • Die Verordnung definiert, welche Goldmünzen im Jahr 2007 von der Umsatzsteuer befreit werden.
  • Nur Münzen mit einer Reinheit von mindestens 900 ‰ (90 % Gold) erfüllen die Befreiungsvoraussetzungen.
  • Die Auflistung ist alphabetisch nach Ausgabeland und anschließend nach dem Nennwert der Münze sortiert.
  • Die Befreiung beruht auf § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j des Umsatzsteuergesetzes 1994.
Dokumente (PDFs)
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Molterer Wilhelm, Mag.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
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