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Aufhebung der Kontaminanten‑Analysenverordnung (2007)
Verordnung vom 30.08.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. August 2007 hebt die Kontaminanten‑Analysenverordnung vollständig auf und beruft sich dabei auf §§ 34 und 68 Abs. 3 des LMSVG.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/30/2007XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Die Verordnung hebt die gesamte Kontaminanten‑Analysenverordnung auf.
  • Die Aufhebung beruht auf den gesetzlichen Grundlagen der §§ 34 und 68 Abs. 3 des LMSVG.
  • Durch das Wegfallen der Verordnung entfällt die Verpflichtung zu den festgelegten Probenahme‑ und Analyseverfahren für bestimmte Waren.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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