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Auswahlverfahren‑Verordnung für den Auswärtigen Dienst (2007)
Verordnung vom 17.09.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das Auswahlverfahren für den Auswärtigen Dienst fest: Sie definiert die Zusammensetzung der Auswahl‑Kommissionen, Quorum‑Regeln, Bewertungskriterien für Fach‑ und Persönlichkeitseignung und hebt die frühere Regelung von 1989 auf.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/17/2007XXIII
öffentlicher Dienst

Schwerpunkte

  • Vor einer Aufnahme in den Auswärtigen Dienst muss die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber in einem kommissionellen Auswahlverfahren geprüft werden.
  • In der Verordnung gelten männliche Bezeichnungen geschlechtsneutral; Frauen werden ausdrücklich einbezogen.
  • Die Auswahl‑Kommissionen bestehen aus einem Vorsitzenden, Stellvertretern und weiteren Mitgliedern; ihre Zusammensetzung variiert je nach Dienstgrad (höherer, gehobener, Fachdienst).
  • Die Kommissionen sind beschlussfähig, wenn ein festgelegtes Quorum (Vorsitzender + bestimmte Anzahl an Mitgliedern) anwesend ist.
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Plassnik Ursula, Dr.

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Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
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