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Mitwirkungsregelung für Gemeindebedienstete bei der Einheitsbewertung (2007‑2008)
Verordnung vom 19.09.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 erlaubt Bediensteten mehrerer Gemeinden, als Vertreter des Finanzamtes Judenburg‑Liezen bei der Bewertung von Grundstücken und Betriebsgrundstücken mitzuwirken. Die Mitwirkung ist auf Grundstücke beschränkt, die vollständig in den jeweiligen Gemeinden liegen, und endet am 31. Dezember 2008.
Bundesministerium für Finanzen9/19/2007XXIII
Steuerwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 19.09.2007 Außer Kraft ab 31.12.2008
  • Mitarbeiter der genannten Gemeinden arbeiten als Vertreter des Finanzamtes Judenburg‑Liezen bei der Ermittlung von Einheitswerten für Grund- und Betriebsgrundstücke.
  • Die Mitwirkung ist nur auf Wirtschaftseinheiten oder Betriebsgrundstücke beschränkt, die vollständig im Gebiet der jeweiligen Gemeinde liegen.
  • Ausgenommen von der Verordnung sind übersteigende Wohnungswerte sowie Grundstücke, die bereits als land‑ und forstwirtschaftliches Vermögen bewertet wurden.
  • Die Verordnung verliert am 31. Dezember 2008 ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
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Molterer Wilhelm, Mag.

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Bundesminister für Finanzen
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