Rentenanpassung 2007 – einheitlicher Faktor von 1,016 für mehrere Sozialgesetze
Verordnung vom 01.02.2007Zusammenfassung
Die 25. Verordnung von 2007 legt einen einheitlichen Anpassungsfaktor von 1,016 fest, der die Renten‑ und Entschädigungsbeträge im Kriegsopferversorgungs‑, Opferfürsorge‑, Heeresversorgungs‑ und Impfschadengesetz erhöht.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz2/1/2007XXIII
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Ein einheitlicher Anpassungsfaktor von 1,016 wird für das gesamte Jahr 2007 festgelegt.
- Der Faktor wird auf das Kriegsopferversorgungsgesetz angewendet, wodurch die genannten Beträge (z. B. 441,00 € → 448,10 €) erhöht werden.
- Der gleiche Faktor gilt für das Opferfürsorgegesetz; zusätzlich werden pauschale Erhöhungen von 35,15 € bzw. 36,00 € für bestimmte Hinterbliebene berücksichtigt.
- Für das Heeresversorgungsgesetz werden Aufwertungsfaktoren für Dienstjahre von 1954 bis 2005 festgelegt (z. B. 1954 → 9,637).
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