Zusammenfassung
Die 2007 erlassene Änderungsverordnung zur Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung ersetzt die alten Anhänge, schafft keine Schutzzonen und definiert eine neue Überwachungszone für Teile Vorarlbergs.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend9/20/2007XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Tierseuchengesetz und nutzt dessen §§ 1 Abs. 6, 2c und 23 Abs. 2 als Rechtsgrundlage.
- Alle bisherigen Anhänge der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung werden durch neue Anhänge ersetzt.
- Im neuen Anhang A wird festgelegt, dass es keine Schutzzonen gibt – also keine Gebiete mit besonderen Beschränkungen für Tierbewegungen.
- Im Anhang B wird die erste Überwachungszone definiert, die ab dem 20. September 2007 für die Gemeinde Gaißau und das Naturschutzgebiet Rheindelta (Gemeinden Höchst, Fußau, Hard) in Vorarlberg gilt.
Dokumente (PDFs)
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