Zusammenfassung
Die Verordnung 260/2007 erstattet Lagerbetreibern für Bioethanol‑Mischungen mit definierten Anteilen im Winter‑ bzw. Sommerhalbjahr einen Teil der Mineralölsteuer zurück.Bundesministerium für Finanzen10/2/2007XXIII
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2007
- Für im Steuerlager hergestellte Bioethanol‑Mischungen wird pro Liter ein Betrag von 0,442 Euro von der Mineralölsteuer erstattet, wenn die Bioethanol‑Konzentration im Winterhalbjahr zwischen 65 % und 75 % und im Sommerhalbjahr zwischen 75 % und 85 % liegt.
- Die Erstattung gilt nur für die Menge, die im Steuerlager über den jeweiligen Grenzwerten (75 % im Winter, 85 % im Sommer) beigemischt wurde.
- Der Antrag auf Erstattung muss schriftlich beim zuständigen Zollamt eingereicht werden, darf nur für volle Kalendermonate gestellt werden und muss bis zum Ablauf des nächsten Kalenderjahres nach der Mischung eingereicht werden.
- Die geänderte Verordnung trat am 1. Oktober 2007 in Kraft.
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