Ausschluss irakischer S‑Pässe und südafrikanischer Temporary‑Passports von der Passpflicht
Verordnung vom 05.10.2007Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt irakische Reisepässe der Serie S und südafrikanische Temporary‑Passports als ungeeignet für die Passpflicht, erlaubt jedoch eine Übergangsregelung für bereits Inhaber gültiger Aufenthaltstitel. Sie gilt ab dem 6. Oktober 2007.Bundesministerium für Inneres10/5/2007XXIII
Ausweis
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass irakische Reisepässe der Serie „S“ und südafrikanische Temporary‑Passports nicht für die Erfüllung der Passpflicht geeignet sind.
- Für Inhaber dieser Dokumente, die bereits vor Inkrafttreten einen gültigen Einreise‑ oder Aufenthaltstitel besitzen, bleibt das betroffene Dokument bis zum Ablauf dieses Titels weiterhin zulässig.
- Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung, also am 2007‑10‑06, in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.