<!--[0-->Änderung der Wirtschaftsraum‑Zollämter‑Verordnung (BGBl. I Nr. 271/2007)<!--]-->
Änderung der Wirtschaftsraum‑Zollämter‑Verordnung (BGBl. I Nr. 271/2007)
Verordnung vom 09.10.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung 271/2007 ändert die Wirtschaftsraum‑Zollämter‑Verordnung, indem sie Zuständigkeiten bei Zahlungsaufschüben neu regelt, Nummerierungen anpasst, den EU‑Datenaustausch entfernt und neue Bestimmungen für Zollstellen an Flughäfen und an Grenzen einführt. Die Änderungen traten am 1. März 2008 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen10/9/2007XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Bei einem bewilligten Zahlungsaufschub wird das Zollamt, in dessen Gebiet die Schuld entstanden ist, für die Buchführung und die Mitteilung über die Aussetzung der Vollziehung zuständig; die Einziehung erfolgt durch das Zollamt des Wohnsitzes des Schuldners oder, fehlt dieser, durch das Zollamt Innsbruck.
  • Die Ziffer 1 in § 7 entfällt und die übrigen Ziffern werden neu von 1 bis 3 nummeriert.
  • Der Passus über den Austausch von Daten der Verbrauchsteuerdatenbank mit EU‑Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission wird gestrichen.
  • Ein zweiter Satz wird eingefügt, der die Einrichtung von Zollstellen an Flughäfen nach Verkehrsbedarf erlaubt und bei Grenzzöllstellen die Gegenüberstellung von Drittstaaten‑Austrittszollstellen berücksichtigt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Molterer Wilhelm, Mag.

Molterer Wilhelm, Mag.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.