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Zweite Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung (2007)
Verordnung vom 12.10.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung: Sie ergänzt das Wort „Familie und Jugend“ im Titel, definiert neue Restriktions‑ und Überwachungszonen und führt ein Verbot für Tierbewegungen aus Schutzzonen ein.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend10/12/2007XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Im Titel der Verordnung wird die Wortfolge „für Gesundheit und Frauen“ durch „für Gesundheit, Familie und Jugend“ ersetzt.
  • In § 2 Abs. 1 Z 18 wird auf die Tierkennzeichnungsverordnung verwiesen, die die Kennzeichnung von Schweinen, Schafen und Ziegen regelt.
  • § 3 Abs. 2 Z 1 ergänzt, dass die Kennzeichnung und das Bestandsregister gemäß Tier‑ bzw. Rinderkennzeichnungsverordnung zu überprüfen sind.
  • Bei einer bestätigten Bluetongue‑Ausbruch muss die Bundesministerin unverzüglich informiert werden, damit sie eine Restriktionszone von mindestens 100 km und eine anschließende Überwachungszone von mindestens 50 km festlegen kann.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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