Elektrizitätsstatistikverordnung 2007 – Regelung von Erhebungen im Strommarkt
Verordnung vom 16.10.2007Zusammenfassung
Die Elektrizitätsstatistikverordnung 2007 regelt, welche statistischen Daten in der österreichischen Stromwirtschaft zu erheben sind, wer meldepflichtig ist und bis wann die Meldungen erfolgen müssen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/16/2007XXIII
Energie
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Gegenstand der Elektrizitätsstatistik: Erhebungen von Daten über Belastung der Netze, Anlagenbestände, Marktgeschehen und erneuerbare Energien.
- Es werden zahlreiche Fachbegriffe definiert, z. B. „Abgabe an Endverbraucher“, „Arbeitsvermögen“ oder „Zählpunkt“, um einheitliche Messungen zu ermöglichen.
- Die Verordnung legt fest, welche Daten in welchen Zeitabständen zu erheben sind (Viertel‑, Tages‑, Monats‑ und Jahreswerte) und wer dafür verantwortlich ist (Netz‑, Erzeuger‑ und Bilanzgruppen‑Koordinatoren).
- Meldefristen sind klar definiert, z. B. bis zum 20. Kalendertag des Folgemonats für Viertelstunden‑ und Ausgleichsenergie‑Daten.
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