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Einrechnung von Nebenleistungen (Werkstätten, IT‑Betreuung & Küchen) in die Lehrverpflichtung
Verordnung vom 29.10.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung 294/2007 erweitert die Regeln, welche schulischen Nebenaufgaben – darunter Werkstätten, IT‑Betreuung und Küchenleitung – in die wöchentliche Lehrverpflichtung der Bundeslehrer einbezogen werden.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/29/2007XXIII
Bildung
öffentlicher Dienst

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erhält den neuen Titel „Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer (Nebenleistungsverordnung)“.
  • Die Verwaltung von Nebenleistungen an Wirtschaftsschulen, Tourismusschulen und Fachschulen für Sozialberufe wird nun in die Lehrverpflichtung eingerechnet.
  • Wenn mehrere Lehrpersonen dieselben Tätigkeiten ausführen, wird die Gesamteinrechnung anteilig (aliquot) auf die jeweiligen Lehrkräfte verteilt.
  • Der Begriff „Werkstätte“ wird erweitert zu „Werkstätte und Produktionstechnik“, und das Wort „Produktionstechnik“ wird auch bei „Bautechnisches Praktikum“ ergänzt.
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Schmied Claudia, Dr.

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