Zusammenfassung
Die Verordnung 297/2007 ändert das Aufnahmeverfahren für die 1. Klasse der Hauptschule, höhere Schulen und Polytechnische Schulen. Sie legt neue Fristen für Anträge, Vorgaben zur Schulnachricht und regelt die vorläufige Zuweisung von Schulplätzen.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/30/2007XXIII
Bildung
Schwerpunkte
- Der Antrag auf Aufnahme muss spätestens am zweiten Freitag nach den Semesterferien bei der gewünschten Schule eingereicht werden.
- Beim Antrag muss das Original und eine Abschrift der Schulnachricht bzw. das letzte Zeugnis vorgelegt werden; fehlt beides, wird das zuletzt ausgestellte Zeugnis akzeptiert.
- Vorläufige Schulplatzzuweisungen sollen bis zum fünften Montag nach den Semesterferien erfolgen; die Schulbehörde erster Instanz wird über die vergebenen Plätze informiert.
- Schulen müssen Anträge bis spätestens Ende April entgegennehmen und eine Informations‑Hotline einrichten, um Bewerber*innen ohne Platz zu informieren.
Dokumente (PDFs)
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