Zusammenfassung
Die Verordnung legt eine jährliche Pauschalvergütung von 18 Millionen Euro für alle vom Bund beauftragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fest – gültig ab 2007 und für die Folgejahre.Bundesministerium für Justiz10/30/2007XXIII
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Der Bund zahlt jährlich 18 Millionen Euro als Pauschalvergütung für alle vom Staat bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
- Die Pauschalvergütung gilt für das Jahr 2007 und wird für die Folgejahre fortgeführt, solange keine neue Verordnung erlassen wird.
- Die Festlegung erfolgte im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats, wodurch die Finanzhoheit und das parlamentarische Kontrollrecht berücksichtigt wurden.
- Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die nach § 45 RAO für den Bund bestellt werden, erhalten ihre Vergütung aus diesem Pauschalbetrag – es gibt keine separate Abrechnung pro Einzelfall.
Dokumente (PDFs)
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