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Regelung zur IBR/IPV‑Kontrolle bei Rindern (2008)
Verordnung vom 05.11.2007

Zusammenfassung

Die IBR/IPV‑Untersuchungsverordnung 2008 regelt die flächendeckende Kontrolle von Rinderbeständen in Österreich mittels Blut‑ und Milchproben, um das Infektiöse Bovine Rhinotracheitis‑Virus und das IBR‑Komplex zu erkennen.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/5/2007XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung verpflichtet alle Rinderbestände in Österreich zu regelmäßigen Blut‑ und Milchproben, um IBR und IPV nachzuweisen.
  • Zulässige Untersuchungen dürfen nur von akkreditierten veterinärmedizinischen Laboren der AGES durchgeführt werden, die jährlich an Ringversuchen teilnehmen müssen.
  • Der Landeshauptmann organisiert die Probenahme, wählt Risikebestände nach einem Stichprobenplan aus und sorgt für lückenlose Rückverfolgbarkeit der Proben.
  • Bei nicht eindeutig negativen Ergebnissen werden die betroffenen Herden gesperrt und können durch diagnostische Schlachtung weiter untersucht werden.
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Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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