Zusammenfassung
Die IBR/IPV‑Untersuchungsverordnung 2008 regelt die flächendeckende Kontrolle von Rinderbeständen in Österreich mittels Blut‑ und Milchproben, um das Infektiöse Bovine Rhinotracheitis‑Virus und das IBR‑Komplex zu erkennen.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/5/2007XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung verpflichtet alle Rinderbestände in Österreich zu regelmäßigen Blut‑ und Milchproben, um IBR und IPV nachzuweisen.
- Zulässige Untersuchungen dürfen nur von akkreditierten veterinärmedizinischen Laboren der AGES durchgeführt werden, die jährlich an Ringversuchen teilnehmen müssen.
- Der Landeshauptmann organisiert die Probenahme, wählt Risikebestände nach einem Stichprobenplan aus und sorgt für lückenlose Rückverfolgbarkeit der Proben.
- Bei nicht eindeutig negativen Ergebnissen werden die betroffenen Herden gesperrt und können durch diagnostische Schlachtung weiter untersucht werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.