Zusammenfassung
Die Verordnung 323/2007 ändert die LMSVG‑AbgabenV, führt eine neue Gebühr für amtliche Kontrollen ein und ergänzt die Berechnungsgrundlage um Pauschalen für Fahrkosten.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/21/2007XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Ein neuer Posten wird eingeführt: zusätzlich erforderliche amtliche Kontrollen bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften werden mit einer eigenen Gebühr belegt.
- Die Berechnungsformel für Verwaltungsabgaben wird um den Hinweis „vorbehaltlich der Absätze 3 und 4“ ergänzt.
- Zwei neue Absätze werden eingefügt: Absatz 3 legt eine Pauschale von 50 € für den Hin‑ und Rückweg bei Kontrollen fest; Absatz 4 regelt, dass bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur die tatsächlichen Fahrkosten erstattet werden.
- Die geänderte Verordnung tritt am 1. März 2008 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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