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Änderung der LMSVG‑AbgabenV: neue Gebühren für Lebensmittelkontrollen
Verordnung vom 21.11.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung 323/2007 ändert die LMSVG‑AbgabenV, führt eine neue Gebühr für amtliche Kontrollen ein und ergänzt die Berechnungsgrundlage um Pauschalen für Fahrkosten.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/21/2007XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Ein neuer Posten wird eingeführt: zusätzlich erforderliche amtliche Kontrollen bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften werden mit einer eigenen Gebühr belegt.
  • Die Berechnungsformel für Verwaltungsabgaben wird um den Hinweis „vorbehaltlich der Absätze 3 und 4“ ergänzt.
  • Zwei neue Absätze werden eingefügt: Absatz 3 legt eine Pauschale von 50 € für den Hin‑ und Rückweg bei Kontrollen fest; Absatz 4 regelt, dass bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur die tatsächlichen Fahrkosten erstattet werden.
  • Die geänderte Verordnung tritt am 1. März 2008 in Kraft.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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