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Änderung der Verordnung für kalorienarme Lebensmittel – 2007
Verordnung vom 21.11.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 ändert die Regelungen für Lebensmittel zur kalorienarmen Ernährung: Sie streicht eine Formulierung zum Hungergefühl und fügt einen Paragraphen ein, der EU‑Richtlinien zu Kennzeichnung, Verpackung und Werbung umsetzt.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/21/2007XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 21.11.2007
  • Die Formulierung „oder über eine Verringerung des Hungergefühls bzw. ein verstärktes Sättigungsgefühl“ wird aus § 4 Absatz 3 gestrichen, um die Regelung klarer zu machen.
  • Ein neuer § 5 wird eingefügt, der die Umsetzung der EU‑Richtlinien 96/8/EG und 2007/29/EG zur Kennzeichnung, Verpackung und Werbung von kalorienarmen Lebensmitteln festlegt.
  • Die Verordnung beruht auf § 6 Absatz 1 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes, das die Befugnis zur Änderung von Lebensmittelvorschriften gibt.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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