Zusammenfassung
Die Landeshöchstzahlenverordnung 2008 legt für jedes Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter fest. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2008.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/26/2007XXIII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, wie viele ausländische Beschäftigte in jedem Bundesland im Jahr 2008 maximal zulässig sind.
- Die jeweiligen Zahlen basieren auf der Bundeshöchstzahl und werden für jedes Bundesland individuell bestimmt.
- Beispiele: Wien darf 66 000, Niederösterreich 27 600 und Tirol 16 000 ausländische Arbeitnehmer im Jahr 2008 beschäftigen.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft und endet automatisch am 31. Dezember 2008.
Dokumente (PDFs)
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