<!--[0-->Landeshöchstzahlen für ausländische Beschäftigte 2008<!--]-->
Landeshöchstzahlen für ausländische Beschäftigte 2008
Verordnung vom 26.11.2007

Zusammenfassung

Die Landeshöchstzahlenverordnung 2008 legt für jedes Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter fest. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2008.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/26/2007XXIII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, wie viele ausländische Beschäftigte in jedem Bundesland im Jahr 2008 maximal zulässig sind.
  • Die jeweiligen Zahlen basieren auf der Bundeshöchstzahl und werden für jedes Bundesland individuell bestimmt.
  • Beispiele: Wien darf 66 000, Niederösterreich 27 600 und Tirol 16 000 ausländische Arbeitnehmer im Jahr 2008 beschäftigen.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft und endet automatisch am 31. Dezember 2008.
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.