Zusammenfassung
Die Verordnung 333/2007 ändert die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr. Sie führt neue Regeln für die elektronische Einreichung von Dokumenten ein, legt fest, dass Eingaben strukturiert übermittelt werden müssen, und definiert genaue Inkrafttretensdaten.Bundesministerium für Justiz11/29/2007XXIII
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Zur Verbesserung zurückgestellter verfahrenseinleitender Schriftsätze wird ein neues Verfahren eingeführt, bei dem diese als Ersteingabe in elektronischer und verbesserter Form erneut eingereicht werden müssen.
- Der bisherige § 2 samt Überschrift wird vollständig gestrichen.
- Elektronisch eingebrachte Eingaben und Erledigungen müssen einer festgelegten Schnittstellenbeschreibung entsprechen; PDF‑Anhänge sind nur zulässig, wenn sie nicht die eigentliche strukturierte Einreichung ersetzen.
- In den Absätzen 1 und 2 von § 8a wird die Formulierung „oder öffentliche Urkunden“ gestrichen.
Dokumente (PDFs)
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