<!--[0-->Verordnung zur Anpassung des Stichtags für öffentliche und Anstaltsapotheken<!--]-->
Verordnung zur Anpassung des Stichtags für öffentliche und Anstaltsapotheken
Verordnung vom 06.12.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 über den Betrieb öffentlicher und Anstaltsapotheken wird geändert, indem das in § 7 Abs. 5 genannte Stichtag von 31. Dezember 2007 auf 31. Dezember 2009 verschoben wird.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/6/2007XXIII
Apotheke
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Das in § 7 Absatz 5 genannte Datum wird von 31. Dezember 2007 auf 31. Dezember 2009 geändert.
  • Die Änderung beruht auf den §§ 48, 62 Abs. 1 und 69a Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes.
  • Durch die Fristverlängerung erhalten Betreiber öffentlicher und Anstaltsapotheken mehr Zeit für notwendige Anpassungen.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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