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Verlängerung der Ausbildungsfrist für Laborleiter bis 31. Dezember 2009
Verordnung vom 06.12.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Ausbildung von Laborleitern wird geändert: Das Abschlussdatum der Ausbildung wird von 31. Dezember 2007 auf 31. Dezember 2009 verschoben, wodurch die Frist um zwei Jahre verlängert wird.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/6/2007XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 06.12.2007
  • Das Datum, bis zu dem die Ausbildung abgeschlossen sein muss, wird von 31. Dezember 2007 auf 31. Dezember 2009 verschoben.
  • Die Änderung tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 6. Dezember 2007 in Kraft.
  • Durch die Fristverlängerung erhalten angehende Laborleiter mehr Zeit für die erforderliche wissenschaftliche und praktische Ausbildung.
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Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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