Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung – Festlegung von Überwachungszonen (2007)
Verordnung vom 07.12.2007Zusammenfassung
Die vierte Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung legt ab 1. Dezember 2007 neue Überwachungszonen in Tirol und Vorarlberg fest und streicht alle Schutzzonen.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend12/7/2007XXIII
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.12.2007
- Die Verordnung basiert auf dem Tierseuchengesetz und ersetzt die bisherigen Anhänge der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung.
- Es werden keine Schutzzonen mehr ausgewiesen – das bedeutet, dass kein Gebiet komplett von der Tierhaltung ausgeschlossen wird.
- Ab dem 1. Dezember 2007 gelten neue Überwachungszonen: In Tirol die Bezirke Imst, Landeck, Reutte, Innsbruck‑Stadt, Innsbruck‑Land und Schwaz sowie ausgewählte Gemeinden im Bezirk Kufstein; in Vorarlberg das gesamte Land.
Dokumente (PDFs)
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