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Festsetzung des Tageskostgeldes für Soldaten (4,00 €) ab 01.01.2008
Verordnung vom 13.12.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das Tageskostgeld für Soldaten auf 4,00 € fest, tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft und hebt die frühere Regelung vom 31. Dezember 2007 auf.
Bundesministerium für Landesverteidigung12/13/2007XXIII
Verteidigung

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2008
  • Das Tageskostgeld wird auf 4,00 € pro Tag festgelegt.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.
  • Mit Ablauf des 31. Dezember 2007 wird die frühere Verordnung über das Tageskostgeld außer Kraft gesetzt.
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Darabos Norbert, Mag.

SPÖ

Bundesminister für Landesverteidigung
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