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Arbeitsvergütung für Strafgefangene (Verordnung 2008)
Verordnung vom 19.12.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie viel Geld Strafgefangene pro Arbeitsstunde erhalten – von 4,69 € bis 7,04 € – und trat am 1. Jänner 2008 in Kraft, wobei die frühere Regelung von 2006 aufgehoben wurde.
Bundesministerium für Justiz12/19/2007XXIII
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Für leichte Hilfsarbeiten erhalten Strafgefangene 4,69 € pro Arbeitsstunde.
  • Für schwere Hilfsarbeiten beträgt die Vergütung 5,28 € pro Stunde.
  • Handwerksgemäße Arbeiten werden mit 5,87 € pro Stunde vergütet.
  • Für Facharbeiten erhalten Gefangene 6,45 € pro Arbeitsstunde.
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Berger Maria-Margarethe, Dr.

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